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Ausleihbedingungen

Während der Öffnungszeiten können Nutzer und Nutzerinnen Bücher, Zeitschriften und DVDs bei der Bibliothekarin bzw. der beaufsichtigenden Lehrperson ausleihen. Außerhalb der Öffnungszeiten können Medien jederzeit ausgeliehen werden, indem sich die Nutzer und Nutzerinnen in das in der Bibliothek aufliegende Ausleihregister eintragen.

Die aktuelle Ausgabe der einzelnen Zeitschriften darf nicht ausgeliehen werden. Sie muss in der Bibliothek aufliegen.

Nachschlagewerke und Bücher in Präsenzbestand können in der Bibliothek konsultiert, jedoch nicht entliehen werden.

Die Ausleihfrist für Bücher beträgt 1 Monat, für Zeitschriften und DVDs 2 Wochen. Auf Wunsch kann sie verlängert werden, sofern keine Vormerkung vorliegt.

Nach Ablauf der Ausleihfrist werden die Benutzer und Benutzerinnen zunächst mündlich, dann schriftlich gemahnt. Verloren gegangene oder beschädigte Medien müssen ersetzt werden.

Es ist nicht gestattet, auf den Namen eines anderen Benutzers/einer anderen Benutzerin Bücher oder andere Medien auszuleihen und weiterzugeben.

Klassensätze werden ausschließlich an Lehrpersonen verliehen. Die Lehrkräfte sind dafür verantwortlich, dass die Bücher vollständig zurückgebracht werden.

Alle Bibliotheksbenutzer/-benutzerinnen müssen bis spätestens Schulende entliehene Bücher und Klassensätze zurückgeben. Davon ausgenommen sind Maturanten und Maturantinnen, die ihre Bücher spätestens nach Abschluss der Prüfung abgeben müssen.

 

PC-Benutzung

Die Computer dürfen nur für schulische Zwecke verwendet werden. Das Herunterladen von Daten für private Zwecke, konzeptloses Surfen und der Besuch zweifelhafter Seiten im Internet sind nicht erlaubt.

Es ist selbstverständlich, dass mit dem PC vorsichtig umgegangen wird. Jeder mutwillig verursachte Schaden wird zur Gänze eingefordert.

 

Allgemeine Verhaltensregeln

In der Bibliothek darf weder gegessen noch getrunken werden.

Jeder soll sich so verhalten, dass auch andere Bibliotheksbenutzer/-benutzerinnen ungestört arbeiten können.

Einrichtungs- und sonstige Gegenstände der Bibliothek werden bei Verlassen derselben wieder an ihren Platz gestellt.

 

Bruneck, November 2024